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    Rauchen und Tabakindustrie

    Fakten über die Tabakindustrie

    Seit 1950 ist bewiesen, dass Tabakrauch krebserregende Stoffe enthält. Trotzdem anerkennt die Tabakindustrie heute noch nicht öffentlich, dass Lungenkrebs in den allermeisten Fällen mit Tabakrauch gekoppelt ist.
    Seit 1960 verfügt die Tabakindustrie über eigene Studien, in denen bewiesen ist, dass Rauchen abhängig macht. Trotzdem verharmlost sie das Rauchen immer noch gegen aussen hin. Sie muss befürchten, dass ohne Abhängigkeitspotential die Tabakindustrie bald am Ende sein würde. Sie hat, seit die internen Studien öffentlich bekannt sind, eine vage Abhängigkeit, vergleichbar mit Computerbenutzung und Einkaufen, zugegeben. Sie hat übrigens die Labors, in denen 1960 das Abhängigkeitspotential nachgewiesen wurde, kurzerhand geschlossen.
    Nach Gesetzen vieler Staaten, darunter die Schweiz, ist Tabakwerbung, die an Jugendliche gerichtet ist, verboten. Dokumente zeigen, was zu erwarten war: Der Markt unter Jugendlichen ist für die Zigarettenindustrie von zentraler Bedeutung. Die Dokumente decken sogar die Marktstrategien zur Festigung des Rauchverhaltens in dieser Altersgruppe auf.
    Die Zigarettenindustrie behauptet, ihre Werbung diene der Erhöhung von Marktanteilen, nicht der Rekrutierung neuer Raucherinnen. Wissenschaftliche Studien beweisen das Gegenteil. Motivation zum Rauchbeginn durch Vermittlung positiver und/oder gesellschaftlich anerkannter Werte wie Unabhängigkeit, Machismo, Glamour, Intelligenz werden unverkennbar verkoppelt mit der Marke.

    Die Zigarettenindustrie versuchte, weniger schädliche Zigaretten herzustellen. Die Light-Zigaretten wurden jedoch als falsche Hoffnung entlarvt, da sie in der Regel so geraucht werden, dass der Nikotinspiegel bleibt wie gewohnt. Zudem waren die Rauchmaschinen zur Messung des Nikotin- und Teergehalts nicht so eingestellt, dass sie das menschliche Rauchen simulierten. Folglich trafen die gemessenen Werte nicht zu.
    Die Tabakindustrie hat Wissenschaftler "gekauft", die aussagen sollen, dass Passivrauchen keine Gesundheitsschädigungen zur Folge haben. Die wissenschaftlichen Studien, darunter SAPALDIA und SCARPOL in der Schweiz, haben überwältigende Beweise geliefert. Im schweizerischen Arbeitsgesetz ist denn auch seit 1993 verankert, dass Arbeitnehmerlnnen, die sich durch Tabakrauch belästigt fühlen, Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz haben (Arbeitsgesetz Art.6, Verordnung 2 Art. 19).
    Die Tabakwerbung zielt u.a. auf den Teil der Erwachsenenbevölkerung ab, der weniger Raucher aufweist: Die Frauen. Eine Untersuchung bei 4 von Frauen häufig gelesenen Zeitschriften in der Schweiz zeigt, dass eine die Tabakwerbung nicht erlaubt, eine weitere die Inserateeinnahmen aus der Tabakindustrie mit 1 % beziffert, die dritte" vernachlässigbar" und die vierte "rückläufig" angibt. Bei den Zeitschriften, die von Mädchen häufig gelesen werden, geben "Mädchen", "Musenalpexpress" und "Schweizer Familie" an, dass sie Tabakwerbung nicht gestatten, und "Brigitte" die Einnahmen aus Inseraten mit 0,3% beziffert. Dies zeigt, dass die Herausgeber die Tabakwerbung offensichtlich als wirksam einstufen und entsprechend im Sinne der Volksgesundheit entschieden haben.
    Die Tabakindustrie definiert ihre Produkte bequemerweise als legale Genussmittel. Das Rauchen sei ein weit verbreitetes gesellschaftliches Vergnügen. Raucher seien sich der Risiken voll bewusst und nähmen sie in Kauf, um sich des Genusses zu erfreuen.

    (Quelle: SFA Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme, Lausanne)

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