Fakten über die Tabakindustrie
Seit 1950 ist bewiesen, dass Tabakrauch krebserregende
Stoffe enthält. Trotzdem anerkennt die Tabakindustrie heute noch
nicht öffentlich, dass Lungenkrebs in den allermeisten Fällen
mit Tabakrauch gekoppelt ist.
Seit 1960 verfügt die Tabakindustrie über eigene Studien, in
denen bewiesen ist, dass Rauchen abhängig macht. Trotzdem verharmlost
sie das Rauchen immer noch gegen aussen hin. Sie muss befürchten,
dass ohne Abhängigkeitspotential die Tabakindustrie bald am Ende
sein würde. Sie hat, seit die internen Studien öffentlich bekannt
sind, eine vage Abhängigkeit, vergleichbar mit Computerbenutzung
und Einkaufen, zugegeben. Sie hat übrigens die Labors, in denen 1960
das Abhängigkeitspotential nachgewiesen wurde, kurzerhand geschlossen.
Nach Gesetzen vieler Staaten, darunter die Schweiz, ist Tabakwerbung,
die an Jugendliche gerichtet ist, verboten. Dokumente zeigen, was zu erwarten
war: Der Markt unter Jugendlichen ist für die Zigarettenindustrie
von zentraler Bedeutung. Die Dokumente decken sogar die Marktstrategien
zur Festigung des Rauchverhaltens in dieser Altersgruppe auf.
Die Zigarettenindustrie behauptet, ihre Werbung diene der Erhöhung
von Marktanteilen, nicht der Rekrutierung neuer Raucherinnen. Wissenschaftliche
Studien beweisen das Gegenteil. Motivation zum Rauchbeginn durch Vermittlung
positiver und/oder gesellschaftlich anerkannter Werte wie Unabhängigkeit,
Machismo, Glamour, Intelligenz werden unverkennbar verkoppelt mit der
Marke.
Die Zigarettenindustrie
versuchte, weniger schädliche Zigaretten herzustellen. Die Light-Zigaretten
wurden jedoch als falsche Hoffnung entlarvt, da sie in der Regel so geraucht
werden, dass der Nikotinspiegel bleibt wie gewohnt. Zudem waren die Rauchmaschinen
zur Messung des Nikotin- und Teergehalts nicht so eingestellt, dass sie
das menschliche Rauchen simulierten. Folglich trafen die gemessenen Werte
nicht zu.
Die Tabakindustrie hat Wissenschaftler "gekauft", die aussagen
sollen, dass Passivrauchen keine Gesundheitsschädigungen zur Folge
haben. Die wissenschaftlichen Studien, darunter SAPALDIA und SCARPOL in
der Schweiz, haben überwältigende Beweise geliefert. Im schweizerischen
Arbeitsgesetz ist denn auch seit 1993 verankert, dass Arbeitnehmerlnnen,
die sich durch Tabakrauch belästigt fühlen, Anspruch auf einen
rauchfreien Arbeitsplatz haben (Arbeitsgesetz Art.6, Verordnung 2 Art.
19).
Die Tabakwerbung zielt u.a. auf den Teil der Erwachsenenbevölkerung ab, der weniger Raucher aufweist: Die Frauen. Eine Untersuchung bei 4 von Frauen häufig gelesenen Zeitschriften in der Schweiz zeigt, dass eine die Tabakwerbung nicht erlaubt, eine weitere die Inserateeinnahmen aus der Tabakindustrie mit 1 % beziffert, die dritte" vernachlässigbar" und die vierte "rückläufig" angibt. Bei den Zeitschriften, die von Mädchen häufig gelesen werden, geben "Mädchen", "Musenalpexpress" und "Schweizer Familie" an, dass sie Tabakwerbung nicht gestatten, und "Brigitte" die Einnahmen aus Inseraten mit 0,3% beziffert. Dies zeigt, dass die Herausgeber die Tabakwerbung offensichtlich als wirksam einstufen und entsprechend im Sinne der Volksgesundheit entschieden haben.
Die Tabakindustrie definiert ihre Produkte bequemerweise als legale Genussmittel.
Das Rauchen sei ein weit verbreitetes gesellschaftliches Vergnügen.
Raucher seien sich der Risiken voll bewusst und nähmen sie in Kauf,
um sich des Genusses zu erfreuen.
(Quelle: SFA Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme, Lausanne)
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